ING INVESTMENT MANAGEMENT

Auf einen Blick



Corporate Governance ist uns wichtig

Nur gut geführte Unternehmen sind langfristig erfolgreich. Deshalb achten wir darauf, dass der Vorstand die Interessen der Aktionäre vertritt und gleichzeitig die Interessen von Mitarbeitern und anderen Stakeholdern ernst nimmt.

Wir legen Wert auf gute Corporate Governance und setzen uns aktiv dafür ein – etwa durch die Teilnahme an Hauptversammlungen. Wenn wir dort unser Stimmrecht ausüben, tun wir dies im besten Interesse unserer Kunden.

Der niederländische Corporate-Governance-Kodex

Für ING als institutioneller Anleger gilt der niederländische Corporate-Governance-Kodex. Er verlangt, dass wir stets im Interesse derer handeln, deren Geld wir anlegen. Auf dieser Grundlage hat ING verbindliche Richtlinien für die Stimmausübung bei Hauptversammlungen festgelegt: die ING Global Voting Policy.

Die ING Global Voting Policy

Für ING Europe gilt folgendes:

 

1.

Als Ihr Asset-Manager stimmen wir auch für Sie ab. Ausnahmen gibt es nur, wenn eine Abstimmung nicht in Ihrem Interesse ist, lokale Vorschriften dies verbieten, die Kosten zu hoch wären oder andere praktische Gründe dagegen sprechen.

 

2.

Bei Publikumsfonds gelten die fondsspezifischen Abstimmungsleitlinien. Hier stehen die Interessen der Fondsanleger im Mittelpunkt. Bei Eigenanlagen von ING sind die Interessen von ING der Maßstab.

 

3.

Wie ING IM Europe für Sie abstimmt, erfahren Sie auf unserer Website www.ingim.com unter „Corporate Governance/ING IM Europe’s Voting Activity“. Die Seite wird regelmäßig aktualisiert.

 

4.

ING IM Europe stimmt so ab, wie es aus unserer Sicht für Sie als Anleger am besten ist – selbst wenn wir dann von der ING Global Voting Policy abweichen.

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